Was ist eigentlich eine Freikirche?

Als Freikirchen werden christliche Kirchen bezeichnet, die sich als Freiwilligkeitskirche organisiert haben. Im Gegensatz zu den Landeskirchen treten ihre Mitglieder auf Grund einer freien Entscheidung im religionsmündigen Alter bei und nicht durch Geburt. Ausserdem sind sie frei von staatlichen Abhängigkeiten und finanzieren sich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder.

Sie vertreten eine evangelikale Theologie, wie sie zum Beispiel in der Lausanner Verpflichtung definiert ist, die sich auf die Bibel als alleinige Glaubensgrundlage beruft und sich gegen blosse kirchliche Traditionen einerseits und gegen Säkularisierung andererseits abgrenzt. Der Begriff Freikirche stammt aus dem 19. Jh., ist weitgehend wertfrei und - wie das „Historische Lexikon der Schweiz“ präzise anmerkt – „nur auf Gemeinden anzuwenden, deren Glauben und Struktur als vertretbare Varianten des Christentums gelten.“

Historisch gesehen haben die heutigen Freikirchen in der Schweiz vier hauptsächliche Wurzeln. Die erste geht zurück auf die Reformation (z.B. Täufergemeinden, Mennoniten), die zweite auf den Pietismus des 17. und 18. Jh. (z.B. Methodisten), die dritte auf die Erweckungsbewegungen des 19. Jh. (z.B. Chrischona, Freie Evangelische Gemeinden) und die vierte auf die pfingstlichen und charismatischen Aufbrüche im 20. Jahrhundert (z.B. Schweizerische Pfingstmission, Vineyardbewegung).

In vielen Ländern gibt es keine Landeskirche. Sämtliche Kirchen sind dort als Freikirchen eingetragen.